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Ausgabe vom 10.09.2010
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Rechtliche Grundlagen PDF Drucken E-Mail

Was findest du hier?

Auf diesen Seiten findest du eine Übersicht über die wesentlichen rechtlichen Grundlagen, die man als Journalist kennen sollte. Bei Fragen zu einzelnen Punkten kannst du dich natürlich gerne an uns wenden. Eine Rechtsberatung in konkreten Fällen können und dürfen wir dir allerdings nicht geben.

Rechtliche Grundlagen

Das Grundgesetz

Im Grundgesetz steht, dass jeder seine Meinung sagen und schreiben darf. Außerdem gibt es die Pressefreiheit und keine Zensur in Deutschland. Allerdings sind diese Rechte nicht grenzenlos: vor allem beim Jugendschutz (Stichwort: Pornogarphie) und der persönlichen Ehre (Stickwort: Beleidigung) darf die Presse genau wie alle anderen nicht alles veröffentlichen, was ihr einfällt.

Das Hessische Pressegesetz

Die relativ offenen Formulierungen aus dem Grundgesetz werden von den Bundesländern in ihren Pressegesetzen genauer gefasst. In Hessen gibt es deswegen das Hessische Pressegesetz. Die Pressefreiheit wird auch hier garantiert, zusätzlich bekommt der Journalist auch ein Auskunftsrecht eingeräumt - das bedeutet er kann von Behörden und Ämtern Informationen einfordern. Diesen rechten stehen wie immer Pflichten gegenüber. So hat eine Zeitung die Verpflichtung, ein Impressum oder Gegendarstellung abzudrucken und Pflichtexemplare an bestimmte Stellen zu liefern.

Pflichtexemplare

Die Verordnung über die Abgabe von Druckwerken regelt den Umgang mit Pflichtexemplaren. Eine Übersicht, welche Bibliothek für dein Pflichtexemplar zuständig ist, findest du bei der Hessischen Landesbibliothek.

Das Strafgesetzbuch

Auch im Strafgesetzbuch finden sich relevante Punkte für Journalisten. Wie bereits weiter oben angedeutet darf die Presse zum Beispiel niemanden beleidigen. Die wesentlichen Punkte haben wir für dich zusammengestellt.

Das Schulgesetz und die Schülerzeitungsrichtline

Im Hessischen Schulgesetz ist eine Definition der Schülerzeitung zu finden. Wie jedes Presseorgan unterliegt auch eine Schülerzeitung nicht der Zensur - ganz im Gegensatz zur Schulzeitung, die vom Schulleiter herausgegeben wird. Die allgemeinen Formulierungen aus dem Hessischen Schulgesetz werden in der Richtlinie für Schülerzeitungen und Schulzeitungen nochmal konkretisiert.

Der Pressekodex

Zwar ist der Pressekodex kein Gesetz im klassischen Sinne, allerdings hat diese Selbstverpflichtung des Deutschen Presserates einen hohen Stellenwert für jeden ernsthaften Journalisten. Hier wird die Berufsethik der Journalisten erklärt, denn nicht alles, was rechtlich erlaubt ist, ist auch ethisch vertretbar.
 
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