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Der Jugendpresseausweis soll jungen Journalisten bei ihrer Arbeit helfen. Daher ist ein Nachweis deiner journalistischen Tätigkeit im vergangenen Jahr Voraussetzung für die Erteilung eines Presseausweises für das neue Jahr. Die bundeseinheitliche Jugendpresseausweisordnung sieht dabei Mindestzahlen für journalistische Tätigkeiten vor. Bei Printmedien sind dies mindestens zwei namentlich gekennzeichnete Artikel. Bei Schüler-/Jugendzeitungen ist die Einsendung eines ganzen Exemplars der Zeitung nötig. Onlinejournalisten senden mindestens zehn namentlich gekennzeichnete Artikel unter Angabe der URL ein. Für Fotografen gelten diese Regelungen entsprechend. Die genauen Regelungen findest du im JPA-Leitfaden

Häufig gestellte Fragen findest Du im Verlängerungs-FAQ.

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